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Klasse
C1
(ab 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge
zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg |
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Einschluss:
Vorbesitz Klasse
B erforderlich!
Klassen AM, Mofa,
L |
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Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 6* Doppelstunden Grundstoff und 6 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff.
* Vorbesitz Klasse B erforderlich
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Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
1 Beleuchtungsfahrten
1 Autobahnfahrten
3 Überlandfahrten |
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-Ausbildungsfahrzeug:
Lkw der Klasse
C1 |
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Klasse
C1E
(ab 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge
der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und
die zul. Gesamtmasse der Kombination 12 000 kg nicht überschreiten |
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Einschluss:
Vorbesitz Klasse
B und C1 erforderlich!
Klassen B96, BE, AM,
Mofa, L |
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Theorie:
keine Theorie erforderlich,
Vorbesitz Klasse C1
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Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
1 Beleuchtungsfahrt
1 Autobahnfahrt
3Überlandfahrten |
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Ausbildungsfahrzeug:
-Lkw der Klasse
C1
-Starrdeichselanhänger |
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Klasse
C
(ab 21 Jahre)
Kraftfahrzeuge
über 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg |
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Einschluss:
Vorbesitz Klasse
B erforderlich!
Klassen C1, B96, BE,
AM, Mofa,
L |
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Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 6* Doppelstunden Grundstoff und 10 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff.
* Vorbesitz Klasse B erforderlich
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Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben): (gemeinsamer Ausbildungsgang mit
Klasse CE)
0 Beleuchtungsfahrt
1 Autobahnfahrt
3 Überlandfahrten |
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Ausbildungsfahrzeug:
-Lkw MAN TGA 18.350
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Klasse
CE
(ab 21 Jahre)
Kraftfahrzeuge
der Klasse C mit Anhänger über 750 kg |
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Einschluss:
Vorbesitz Klasse
B erforderlich!
Klassen C1, C1E
B96, BE, AM,
Mofa, L |
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Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 6* Doppelstunden Grundstoff und 4 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff.
* Vorbesitz Klasse C erforderlich
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Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben): (gemeinsamer Ausbildungsgang mit
Klasse CE)
3 Beleuchtungsfahrt
2 Autobahnfahrt
5 Überlandfahrten |
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Ausbildungsfahrzeug
-Lkw
MAN TGA 18.350
-Starrdeichselanhänger |
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