Klasse
A
(Direkterwerb ab 24 Jahre)
Krafträder mit
· Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h,
auch mit Beiwagen. |
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit
· Leistung von mehr als 15 kW oder
· mit symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und
· Leistung von mehr als 15 kW. |
Einschluss:
Klassen A2,
A1, AM,
Mofa, L |
Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff und 4 x 90
Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
|
Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten (1 bei Erweiterung von A1)
4 Autobahnfahrten (2 bei Erweiterung von A1)
5 Überlandfahrten (3 bei Erweiterung von A1) |
Ausbildungsfahrzeug:
-
Yamaha MT 07 - BMW R 1100 GS |
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Klasse
A2
(ab 18 Jahre)
Krafträder mit
· Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen. |
Einschluss:
Klassen A1,
AM, Mofa,
L |
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Ausbildungsumfang:
-siehe Klasse "A"
|
Ausbildungsfahrzeug:
-
Yamaha MT 07 |
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Klasse
A1
(ab 16 J.)
Krafträder mit
· Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
· Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
· Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen. |
Dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit
· symmetrisch angeordneten Rädern und
· Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
oder
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45
km/h und
· Leistung von bis zu 15 kW |
Einschluss:
Klassen AM,
Mofa, L |
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Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 12(6*) Doppelstunden Grundstoff und 4 x 90
Min Klassenspezifischen Stoff.
* bei Führerscheinerweiterung
|
Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
Sonderfahrten
(vom Gesetzgeber vorgeschrieben):
3 Beleuchtungsfahrten
4 Autobahnfahrten
5 Überlandfahrten |
Ausbildungsfahrzeug:
- Suzuki GN 125 |
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Klasse
AM
(ab 15 J.)
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
· einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
· einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von
Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h |
Dreirädrige
Kleinkrafträder mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) |
Vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit
· bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und
· Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
oder
· maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen
Verbrennungsmotoren) oder
· maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei
Elektromotoren) und
· Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien
im Falle von Elektrofahrzeugen) |
Einschluss:
Klassen Mofa,
L |
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Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff. |
Praxis:
Fahrstunden: (Fahrausbildung
über Führungsfunk vom Begleitfahrzeug/Fahrlehrer aus.)
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben. |
Ausbildungsfahrzeug:
-Sur
Ron Lightbee
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Mofa
(ab 15 J.)
Mofa bis 50 cm³, bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 6 x 90 Min theoretischen Unterricht. |
Praxis:
2 Fahrstunden
a 45 Min. |