Klasse
L
(ab 16 Jahre)
Zugmaschinen, die
nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr
als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h
beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise
gekennzeichnet sind sowie bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und
Anhängern. |
Einschluss:
Klassen Mofa |
Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff.
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Praxis:
keine praktische
Ausbildung vorgeschrieben. |
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Klasse
T
(ab 16 Jahre)
Zugmaschinen, mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 60
km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart
bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die
jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger). |
Einschluss:
Klassen Mofa,
L, AM |
Theorie:
Die theoretische
Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 x 90 Min
Klassenspezifischen Stoff.
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Praxis:
Fahrstunden:
die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben |
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Ausbildungsfahrzeug:
-Zugmaschine der
Klasse T
-Anhänger (mind. 40 km/h, Zweileitungsdruckluftbremse) |
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