Führerschein ab 17

Endlich geht´s los: "Begleitetes Fahren" ab 17 für die Klassen B, B96 und BE
Vorteile:

Begleitetes Fahren mit einem erfahrenen Fahrer

Klasse AM und L auch ohne Begleitung möglich.
Probezeit ab 17...
 
Voraussetzungen für die Erteilung B, B96, BE:
Mindestalter für die Erteilung: 17 Jahre.
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16,5 Jahre.
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Praktische Prüfung frühestens 1Monat vor dem 17. Geburtstag.
Namentliche Benennung einer (oder mehrerer) Begleitperson(en).
Gegenüber dem 18- jährigen ändert sich an der Ausbildung nichts!
 
Voraussetzungen für die Begleitperson(en):
  Die Begleitperson:
muss namentlich benannt werden. (Fahrberechtigung)
muss mindestens 30 Jahre alt sein.
muss in Besitz der Fahrerlaubnis der KL.B/Kl.3 sein (mindestens 5 Jahre ununterbrochen).
darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
darf bei der Begleitung 0,5 Promille Alkohol nicht erreichen, sowie keine anderen berauschende Mittel konsumiert haben.
 
Anträge hierfür gibt´s ab sofort bei uns.
 
Kosten:
Für die besondere Prüfbescheinigung wird zusätzlich zur Antragsgebühr (38,30) 7,70 EUR und für die Überprüfung jeder Begleitperson 10,00 EUR von der Straßenverkehrsbehörde erhoben.
Für die Ausbildung in der Fahrschule fallen je nach Klasse/n die normalen Ausbildungskosten an. Fragen Sie in der Fahrschule.