EU-Berufskraftfahrer
 

Bus- und Lkw-Fahrer müssen wissen

Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine "Grundqualifikation".

Besitzstand:
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert.
Gültigkeitsdauer:
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.09.2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.
(*sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.)
 
Verlängerung:
Die Verlängerung einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.
Als anerkannte Fahrschule mit der Fahrschulerlaubnis CE dürfen wir Weiterbildungs- und Grundqualifikationslehrgänge für die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E, DE durchführen.
Bescheinigung über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation
Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.

Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.

Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 (2016*) nachgewiesen werden.

 
Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008 bzw. C1 bis CE nach dem 09.09.2009
Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation mit IHK-Prüfung!
Fahrerlaubnisbewerber für die Klassen C1, C1E, C oder CE haben noch die Möglichkeit durch Ausbildung und Prüfung bis zum 09.09.2009 den Besitzstand zu erlangen und somit keine Grundqualifikation nachweisen zu müssen.
Weiterbildung vor Ort

Wir bieten Ihnen schon jetzt die Möglichkeit, Ihre Weiterbildungstermine zu planen.
Durch Teilnahme an fünf Weiterbildungskursen in fünf Jahren erlangen Sie den Nachweis zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

In Zusammenarbeit mit der Akademie Klausenhof finden die Seminare in deren Räumlichkeiten statt. So können wir Ihnen moderne Seminarräume, Werkstatt, Cafeteria und Mittagsverpflegung in der großzügigen Anlage der Akademie Klausenhof in Dingden bieten.

Folgende Termine haben wir für 2012 vorgesehen:

25.02.2012
Thema: Eco Training, Kinematische Kette
21.04.2012

Thema: Sicherheitstechnik, Bremsanlagen
16.06.2012
Thema: Ladungssicherung
27.10.2012
Thema: Sozialvorschriften, Tachographen
08.12.2012
Thema: Gesundheit und Arbeitsschutz

Anfragen können jederzeit hier gestellt werden.

 

Sie sind Unternehmer und brauchen Sondertermine für Ihre Mitarbeiter?
Wir richten uns auf Sie ein und vereinbaren gerne Weiterbildungen nach Wunsch, zugeschnitten auf Ihre speziellen Transportaufgaben.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Teilen Sie uns Ihre Adresse mit und Sie erhalten detailliertere Informationen und Anmeldeformulare zu den gewünschten Weiterbildungen.

Fahrerlaubnis, Weiterbildung, Grundqualifikation:
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