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Bus- und
Lkw-Fahrer müssen wissen
Wer gewerblichen
Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt,
benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen
über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs
für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich
zu seinem Führerschein eine "Grundqualifikation".
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Besitzstand:
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September
2008 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September
2009 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert. |
Gültigkeitsdauer:
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10.09.2008 bei den
D-Klassen und ab dem 10.09.2009 bei den C-Klassen.
(*sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer
der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.) |
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Verlängerung:
Die Verlängerung einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung
von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung
kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden
erworben werden. |
| Als
anerkannte Fahrschule mit der Fahrschulerlaubnis CE dürfen
wir Weiterbildungs- und Grundqualifikationslehrgänge für
die Klassen C1, C, C1E, CE und D1, D, D1E, DE durchführen. |
Bescheinigung
über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation
Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist
eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen
über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation
müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die
Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.
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Führerschein
Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 (2015*) nachgewiesen werden.
Führerschein
Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009
Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollten der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014
(2016*) nachgewiesen werden.
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Führerschein
Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008 bzw. C1 bis CE nach dem 09.09.2009
Nachweis über eine Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation
mit IHK-Prüfung! |
| Fahrerlaubnisbewerber
für die Klassen C1, C1E, C oder CE haben noch die Möglichkeit
durch Ausbildung und Prüfung bis zum 09.09.2009 den Besitzstand zu
erlangen und somit keine Grundqualifikation nachweisen zu müssen. |
| Weiterbildung
vor Ort
Wir bieten Ihnen
schon jetzt die Möglichkeit, Ihre Weiterbildungstermine zu
planen.
Durch Teilnahme an fünf Weiterbildungskursen in fünf Jahren
erlangen Sie den Nachweis zur Vorlage bei Ihrer zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde.
In Zusammenarbeit
mit der Akademie
Klausenhof finden die Seminare in deren Räumlichkeiten
statt. So können wir Ihnen moderne Seminarräume, Werkstatt,
Cafeteria und Mittagsverpflegung in der großzügigen Anlage
der Akademie Klausenhof in Dingden bieten.
Folgende
Termine haben wir für 2012 vorgesehen:
25.02.2012
Thema:
Eco Training, Kinematische Kette
21.04.2012
Thema: Sicherheitstechnik, Bremsanlagen
16.06.2012
Thema: Ladungssicherung
27.10.2012
Thema: Sozialvorschriften, Tachographen
08.12.2012
Thema: Gesundheit und Arbeitsschutz
Anfragen
können jederzeit hier
gestellt werden.
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Sie
sind Unternehmer und brauchen Sondertermine für Ihre Mitarbeiter?
Wir richten uns auf Sie ein und vereinbaren gerne Weiterbildungen
nach Wunsch, zugeschnitten auf Ihre speziellen Transportaufgaben.
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Nehmen Sie
Kontakt
mit uns auf
Teilen Sie uns Ihre Adresse mit und Sie erhalten detailliertere
Informationen und Anmeldeformulare zu den gewünschten Weiterbildungen.
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Fahrerlaubnis,
Weiterbildung, Grundqualifikation:
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